25.02.2009, 10:38
na toll, ..... ich habe damals 10€ bezahlt, weil der Polizist der Meinung war, dass ich mit meinen Nebelscheinwerfern blende ![Sad Sad](https://gpz.info/images/smilies/icon/sad.gif)
Das Beleuchtung immer 2fach dran sein müssen habe ich auch noch im Hinterkopf
dieser Teil ist hoch interessant :
![Sad Sad](https://gpz.info/images/smilies/icon/sad.gif)
Das Beleuchtung immer 2fach dran sein müssen habe ich auch noch im Hinterkopf
![Rolleyes Rolleyes](https://gpz.info/images/smilies/icon/rolleyes.gif)
dieser Teil ist hoch interessant :
Zitat:Wichtig: In den beschriebenen Farbvorgaben steckt zugleich
ein striktes Verbot, ein Fahrzeug â egal ob Auto
oder Motorrad â mit einem andersartigen "Licht-
Feuerwerk" auszustaffieren. Auch wenn es manchen
jungen Biker noch so reizt: Auf Dinge wie Lichtgirlanden
an den Packtaschen, einen bläulich angestrahlten
Motorblock, grüne "Katzenaugen" oder eine bunte
Sammlung von reflektierenden Aufklebern an der
Verkleidung seiner Maschine wird er verzichten müssen.
Ebenso verhält es sich mit Malereien am Motorrad,
bei denen Tagesleuchtfarben verwendet werden.