03.03.2009, 18:47
Kishu\;p=\"100426 schrieb:Aber die betriebserlaubnis geschweige denn die versicherung erlischt natürlich nicht wegen 2 endschalldämpfern!
Falls man dich erwischt gibts halt ne lautstärke messung und dann musst halt rückbauen, evtl ne verwarnung, wenn ganz schlimm is ne stillegung.
...ähh FALSCH!!!
Sobald am Abgasverhalten etwas verändert wird, erlischt die Betriebserlaubnis. Alles andere, was danach die Streckenposten machen, is von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern wird die Kiste beschlagnahmt, kommt zum TÜV und dort wird ein sehr teures Gutachten gefertigt. Rate mal, wer das alles zahlen darf?

