10.06.2009, 20:03
aaaalso, mit den ritzeln hab ich was verwechselt. unter 8% abweichung braucht man zum eintragen kein abgasgutachten, somit ist das eintragen relativ preiswert, muss aber auf jeden fall eingetragen werden, mein fehler. ich hatte im kopf dass ne abweichung bis zu 8% nicht eintragungspflichtig wäre aber wie gesagt, habsch verwechselt. gfrauzone weil beim d modell ein kleineres ritzel eine abweichung von ganz ganz knapp 8 % ausmacht, so wie mir erzählt wurde.
und die versicherungsdeckung für den unfallgegner bleibt auf jeden fall bestehen, man kann nur bis zu 5000€ in regress genommen werden (siehe bei meiner versicherung, auf seite 38: http://www.provinzial.com/web/export/sit...mt_kfz.pdf ).
und die versicherungsdeckung für den unfallgegner bleibt auf jeden fall bestehen, man kann nur bis zu 5000€ in regress genommen werden (siehe bei meiner versicherung, auf seite 38: http://www.provinzial.com/web/export/sit...mt_kfz.pdf ).