19.10.2009, 21:53
hab ich grad so bei :TÜV HANSE gefunden:
Zitat:Warnblinkanlage:das heißt nen normaler schalter reicht nicht, da muss auch noch nen Beleuchteterschalter rein, oder ne zusätzliche Kontrollleuchte...
- nach EG: unzulässig an Kleinkrafträdern, zulässig an Krafträdern nach StVZO: zulässig auch an Kleinkrafträdern
- besonderer Schalter zur synchronen Funktion aller Blinker
- Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO mit rotem Licht
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Umbauten:Xenon,LED-Miniblinker,LED-Kennzeichenbel.,blaues umgeschweißtes Geweih,SaitoII-Heizgriffe,Blaue LEDs und 2in2 Barracuda Carbon
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