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Recht und Ordnung
#24
Ich würde das mal als unbefugte Ingebrauchnahme deklarieren:

Zitat:Der Unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs ist ein Straftatbestand im deutschen Strafgesetzbuch. Er ist in § 248b StGB geregelt. Die Vorschrift ist eine Ausnahme der grundsätzlichen Straffreiheit von Gebrauchsanmaßung (furtum usus) im deutschen Recht.

Zitat:1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.
Dieser Tatbestand wurde 1953 ins deutsche StGB eingefügt. Zuvor galt die (Not-)Verordnung des Reichspräsidenten gegen unbefugten Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern vom 20. Oktober 1932 [1]. Geschützt werden soll nach gefestigter herrschender Meinung das Gebrauchsrecht an einem Fahrzeug.
Zitat:Auch der Versuch ist strafbar. So genügt das Aufbrechen des Schlosses, um zur Ingebrauchnahme anzusetzen, wenn der Täter sich jedenfalls mit dem Fahrzeug fortbewegen will. Das Delikt dauert an, bis der Gebrauch des Fahrzeugs beendet ist. Das Delikt ist absolutes Antragsdelikt. Antragsberechtigt sind ausschlieߟlich Eigentümer und Gebrauchsberechtigter.
Wird das Fahrzeug mit Gewalt gegenüber dem Eigentümer oder Gebrauchsberechtigten in Gebrauch genommen, so liegt ein Fall der Erpressung nach § 253 StGB vor. Ist eine Zueignungsabsicht feststellbar, so ist stattdessen ein Raub nach §§ 249 ff. StGB oder eine räuberische Erpressung nach § 255 StGB gegeben.


Hoffe das reicht Wink

Und wenn man meint es liegt ein Diebstahl vor, darf ich den auch mit körperlicher Gewalt verhindern Smile - Da soll der Jemand mal sagen er wollte das Motorrad nur ein paar Meter wegschieben und nicht klauen Wink
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Recht und Ordnung - von Matt - 23.11.2009, 13:05
Re: Recht und Ordnung - von tunnelratte - 23.11.2009, 14:35
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Re: Recht und Ordnung - von Matt - 01.12.2009, 12:02
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Re: Recht und Ordnung - von Matt - 01.12.2009, 23:35

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