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Im Prinzip hast du ja Recht, ich seh es aber nicht ein für so eine Bestimmung (Paragraphen-Scheiß) auch noch Geld hin zu legen, dafür kann ich schon wieder runde 250 km fahren oder mir ein anderes Teil kaufen.
Ich weiß, jeder muss wissen was er tut und wenn er halt was unvorschriftsmäßiges macht, mit den Konsequenzen leben.
Gruß
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ja,nur das diese leute dann immer am jammern sind.wie mit den spritpreise,alle jammern und trotzdem fahren se am sonntag alle gelangewilt durch die gegend.es geht um 30 euro die einem ne menge ärger ersparen können.wie gesagt,es interessiert keinen bis etwas passiert.aber wie gesagt,muß jeder selber wissen.
Zitat:Im Prinzip hast du ja Recht, ich seh es aber nicht ein für so eine Bestimmung (Paragraphen-Scheiß) auch noch Geld hin zu legen, dafür kann ich schon wieder runde 250 km fahren oder mir ein anderes Teil kaufen.
heißt das, dass du gar nichts eintragen lassen würdest?ob du ne verkleidung einträgst oder nen anderen reifen,is doch alles das gleiche!
aber egal,brauch man nicht drüber diskutieren.
Sir Geffory, es geht mir ja darum, dass sie sich meines Wissens eben nicht mehr eintragen lässt. Da der TÜV nur noch mit Teilegutachten und nicht bloß mit Materialgutachten eintragen darf. So jedenfalls meine Informationen.
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Sir Geffory\;p=\"26572 schrieb:ihr fahrt motorrad, das ist ein luxusartikel(sofern wenn man auch noch ein auto hat),da kann man es doch beim nächsten tüv termin mit eintragen.da bezahlt mann die 30 euro extra,ist auf der sicheren seite und solche diskussionen sind überflüssig.  Dem Stimme ich vollkommen zu 
Und wenn man solche Teile verbaut - die man ja ggf. aus gutem Grund nicht eingetragen bekommt, das kann ich ja nicht beurteilen, aber das wird schon irgendeinen Grund haben  - dann darf man nachher nicht weinen, wenn man entweder Strafe zahlt, oder die Versicherung nicht mehr zahlt.

Björn
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Björn\;p=\"26582 schrieb:Und wenn man solche Teile verbaut - die man ja ggf. aus gutem Grund nicht eingetragen bekommt, das kann ich ja nicht beurteilen, aber das wird schon irgendeinen Grund haben  Das ist eben oft nicht der Fall! Vielmehr sind es Bürokratieparagraphen die keine Daseinsberechtigung haben - das sieht man z.B. daran, dass solche nur in Deutschland existieren. Oder gibt es etwa im Ausland prozentual mehr Unfälle deswegen?! Ich glaube nicht.
Natürlich kann man jeden Scheiß mitmachen und zu allem "ja und Amen" sagen...
Hier geht's auch nicht ums Geld - obwohl 35 Euro 35 Euro sind, die man erstmal haben muss für nichts und wieder nichts - sondern hier geht's ums Prinzip.
Ihr könnt auch jede einzelne Inbusschraube eintragen, wenn's euch lieb ist - oder wie wär's mit dem Sitzbankbezug... durch das neue Material könnte man bei zu rasanten Kurvenfahrten ja schneller mit seinem Hintern vom Mopped rutschen... 
Im Übrigen ist es ein Unterschied, ob man einen Reifen eintragen läßt, der ein bedeutendes Sicherheits-"Bauteil" ist, oder eine unbedeutende Verkleidung... und jetzt kommt nicht mit so Schwachfug wie "die kann splitteren beim Unfall" usw. 
Das ist Käse, denn GFK ist ein sicherer Baustoff, der auch im Rennsport zuverlässig eingesetzt wird. Außerdem geht man davon aus, gute Qualität geliefert zu bekommen, und wenn der Hersteller eine solche nicht abliefert, dann nützt einem auch ein Gutachten herzlich wenig, wenn's darauf ankommt. Die Verkleidung wird wohl das allerletzte sein, das sich ein Gutachter nach einem Unfall ansehen würde. In erster Linie spielen immer noch die sicherheitsrelevanten Bauteile wie Bremsen und Reifen eine Rolle - sowie natürlich in erster Linie die eigene Geschwindigkeit.
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Ich wollte zwar nichts mehr schreiben zu dieser Diskussion, aber eins muss ich noch loswerden.
orangerider, ich stimme dir voll zu, besser hätte ichs auch nicht formulieren können. :top , hier gehts nur um eine poblige Verkleidung, und keine Fahrsicherheitsrelevanten Teile.
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also ich maße mir nicht an beurteilen zu können ob sachen einngetragen werden müssen oder nicht.fakt ist einfach daß ein fahrzeug eine betribserlaubnis erlangt.auch ein hersteller muß diese erst einmal bekommen und die ist dann für DAS modell.wenn es verändert wird muß diese angepasst werden.ob alles sinnvoll mit der eintragung ist sei mal dahingestellt, aber es ist nun mal so und durch meckern und diskutieren wird sich daran nichts ändern.verschwendet nicht eure energie mit meckern-tut was dagegen.
was die bürokratieparagraphen angeht, da gibt es etliche andere sachen bei denen ich eher ansetzen würde.
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Also Splitterverhalten ist bei Unfällen ja nicht unerheblich, aber jedem das seine 
Also ich ärgere mich zwar auch manchmal über den TÜV, aber ich denke schon, dass die meisten Dinge, die der TÜV beschließt schon irgendeinen Grund haben...

Björn
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Hi
warum brauchen die Leute die in Holland Belgien und soweiter leben nicht so einen Paragraphensch... da intresiert das keinen ausser hier,wenns nach mir gehen würde brauchte ich keinen Tüv alles nur schwachsinn diese eintragerei
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Jop :ja:
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Zitat:Hi
warum brauchen die Leute die in Holland Belgien und soweiter leben nicht so einen Paragraphensch... da intresiert das keinen ausser hier,wenns nach mir gehen würde brauchte ich keinen Tüv alles nur schwachsinn diese eintragerei
was meint ihr eigentlich was los wäre enn jeder machen dürfte was er wollte.das beste beispiel sind die lkw`s auf der autobahn.würds keinen tüv geben würden die lkw noch weniger oder gar nicht repariert werden.ich möchte nicht über nen zebrastreifen gehen wenn da so ne bastelbude angerast kommt wo der kfzetti klaus sein auto mit federspannern tiefergelegt hat und seine pseudo zenonleuchten drinne hat die kein licht nach vorne abgeben sondern nur bläulich schimmern.oder seine gelocht und geschlitzten bremsscheiben mit racing bremsbelägen auf seinem 40ps polo die in nem 3-welt land aus kamelscheiße hergestellt sind.
es geht halt nicht anders als jede veränderung einzutragen(es sei denn es liegt ne abe bei).oder sollte es ne extra behörde geben die sich damit beschäftigt daß z.B. ne nachbauverkleidung Nicht eingetragen werden muß
die kamelscheiße-bremsbeläge von eBay dagegen schon?
was viel größerer schwachsinn ist, daß man in detmold,bielefelderstr.einen parkausweis für die hausnummer 26 bis 30 bekommt, für 31-33 nicht,dann aber wieder für die nachfolgenden nummern.obwohl es keine zum haus gehörigen parkplätze gibt. man muß also auf parkplätze ausweichen wo man nur mit parkscheibe und max 2 stunden parken darf und alle nase lang die parkscheibe nachstellen muß und etliche knöllchen kassiert.in detmold stehen also häuser und werden häuser gebaut wo es kein platz für autos gibt.das ist hirnlos..
Naja aber durch die EU darf es an sich nicht sein, dass in einem Land ein teil erlaubt ist, was in einem anderem verboten ist. Deswegen ja auch die ganzen E-Prüfungen und ECE und EG und was weiß ich nicht alles. Also was z.B. in Portugal getestet ist, darf auch in Schweden, Polen und Deutschland etc. verwendet werden und umgekehrt. Wenn jetzt aber beispielsweise die Holländer eben keinen TÜV oder ähnliches haben, heißt das ja dass da viel mehr erlaubt ist nur werden die Teile eben nicht explizit getestet und sind deswegen eben doch nicht generell erlaubt. Und das kann an sich nicht sein. Worum es mir aber ging ist eben nicht, dass das eingetragen werden muss oder vom Splitterverhalten etc. gut sein muss. Das ist für mich klar und einsehbar. Es geht mir darum, dass ich gelesen habe, dass der TÜV Nachbauverkleidungen an sich nicht mehr ohne Teilegutachten abnehmen darf. Weil sich ja die Fahrstabilität und so verändern kann (schon klar....  ) deswegen kam es schon vor, dass sie eben Einzelabnahmen mit Hochgeschwindigkeitsfahrt etc. machen wollten. Alles extra berechnet versteht sich ( der tüv ist eben auch nur ne Firma, die Geld verdienen will). Und das geht nicht in meinen Kopf rein, warum die ne EInzelabnahme machen wollen, wenn durch das Materialgutachten bestätigt wird, dass die Materialeigenschaften, wie beispielsweise Bruch- und Splitterverhalten oder auch Brandverhalten, unkritisch sind und das Teil in seiner Form genau dem Originalteil entspricht. Da kann sich dann ja nicht die Fahrstabilität verändern. Deswegen würde ich als Prüfer nur rasch gucken, ob das Teil das ist, für das Materialgutachten ist. Und wenn ich nicht weiß wie das Orignalteil aussieht, dann würde ich mir das zeigen lassen, kurz vergleichen und dann ist die Sache doch klar. Aber doch keine Einzelabnahme mit Fahrprobe etc. Ich frage mich echt, wie die ganzen FIghter das mit ihren Eigenbau abgesäbelten Verkleidungen, Hecks etc. hinkriegen.
ich hab auch einen aus fieberglas gebauten bugspoiler eintragen lassen.
das teil war ohne materialgutachten.
hatte weder eine nummer oder sonst was.
wareinfach ein eigenbauteil.
der tüv mensch wollte nur sehen wie das teil befestigt ist.
als er sah das es bombenfest verschraubt ist hat er es eingetragen.
ohne probleme.
genau wie meinen lenkungsdämpfer.
der ist auch nicht für meine maschiene gedacht.
das einzige was ihn interessiert hat ob der dämpfer gut verbaut ist und ob er beim einschlagen irgendwo aneckt.
als das nicht der fall war hat er alles ohne probleme eingetragen.
MfG
Jürgen
gths\;p=\"26721 schrieb:Naja aber durch die EU darf es an sich nicht sein, dass in einem Land ein teil erlaubt ist, was in einem anderem verboten ist. Deswegen ja auch die ganzen E-Prüfungen und ECE und EG und was weiß ich nicht alles. Eben. Deshalb sollte man die Maßstäbe in Deutschland an die im EU-Ausland geltenden anpassen, und nicht umgekehrt.
gths\;p=\"26721 schrieb:Alles extra berechnet versteht sich ( der tüv ist eben auch nur ne Firma, die Geld verdienen will). Und das geht nicht in meinen Kopf rein, warum die ne EInzelabnahme machen wollen, wenn durch das Materialgutachten bestätigt wird, dass die Materialeigenschaften, wie beispielsweise Bruch- und Splitterverhalten oder auch Brandverhalten, unkritisch sind und das Teil in seiner Form genau dem Originalteil entspricht. Ganz einfach: sowas nennt man "typisch deutsche Bürokratiescheiße"!
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