Durch die Versendung der Mahung ist die Verfährungsfrist unterbrochen und beginnt erneut.
Also nur Füße hoch reicht leider nicht, sofort Widerspruch einlegen.
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Mail ist raus , mal sehen was die sagen.
LG Gilli
Zette Grün , Yammi Rot Motorrad fahren tut so gut

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So sollte wieder alles in Ordnung sein.
Gruß Gilli
Zette Grün , Yammi Rot Motorrad fahren tut so gut

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Thunderbolt\;p=\"92107 schrieb:Durch die Versendung der Mahung ist die Verfährungsfrist unterbrochen und beginnt erneut.
Also nur Füße hoch reicht leider nicht, sofort Widerspruch einlegen.
Will Euch nicht nervös machen, aber da gibt es eine Gesetzeslücke, d.h. wenn Ihr nicht widersprecht, kann das Ding u.U. sogar zwangsvollstreckt werden und dagegen is dann nix zu machen!!!!!
Ich empfehle Euch daher, mit solchen Schreiben umgehend zu einem Anwalt zu gehen und auf jeden Fall den Verbraucherschutz einzuschalten, bevor es ein böses Erwachen gibt.
Viele Grüße
Roman
Lieber 5 Minuten feig,
als ein Leben lang tot
Die Aussage das Mahnungen die Verjährungsfrist verlängern ist auch schlicht falsch.
Lediglich Mahnungen die durch einen Richter oder einen Staatsanwalt verfasst werden heben die Verjährungsfristen auf.
Verlängerungen können nur erreicht werden wenn per Gerichtsbeschluss eine Pfändung und/oder Stundung und/oder Zahlbescheide ergehen.
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Würde mich auch interessieren worans gelegen hat, das das Forum so langsam war.