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Martin (webmaster) schrieb:Spezialistz schrieb:...naja, man soll da ja was lernen, man muss ja keine prüfung ablegen. von daher ganz chillig...
Na toll, da ist es mit dem durch die Massnahme zu erzielenden Lerneffekt also nicht weit hin. 
Dich möchte ich mal sehen, ob Du es auch noch "chillig" findest, wenn ich eines Tages Dein Kind über den Haufen fahre 
wie gesagt: es ging ja in dem text nicht um mich.
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Michael-HF schrieb:Zum Thema "Was da für Leute sind... " würde ich sagen, dass dein Kumpel Glück hatte, dass er kein Kind umgefahren hat. Genau deswegen gibt's doch Spielstraßen und Tempo30-Zonen :prof: 
die straße war aber auch scheiße. in dem ort ist die ganze zeit 50, dann knickt die straße ab und es ist 30. naja, vorm schild stand ein dhl-laster. aber das interessiert ja niemanden.
und mal ehrlich: ich möchte hier nicht das fahrverhalten vom manchen schönreden. mein nachbar z.b. wurde mit seiner zx10r in nem 70er stück mit 192km/h geblitzt. solch ein verhalten kann ich ja schonmal garnicht nachvollziehen und die sind für mich die größten idioten, aber naja....
So schnell kann man Pech haben, tut mir Leid für dich.
Hast du das mitm Motorrad oder nem Auto gemacht? Wenn man mitm Motorrad im Überholverbot (das Zeichen mit den beiden 2 spurigen kfz nebeneinander - rot/schwarz) überholt und nicht über die durchgezogene Linie dabei fährt, müsste das eigentlich erlaubt gewesen sein. Angabe aber ohne Gewähr.
Was jetzt passiert, haben meine Vorredner ja schon gesagt:
Geldtechnisch musst du insgesamt so mit 400 Euro rechnen und Probezeit dann insgesamt 4 Jahre. Die Nachschulung/das Aufbauseminar musst du machen. Betonung liegt auf MUSST, ansonsten ist die Fleppe weg. Ist aber keine Große Sache. Paar Stunden labern (wie Theorie in der Fahrschule) und ne ca. 30 minütige Fahrt. Dabei kannst du aber nicht durchfallen oder sowas. Der genaue weitere Ablauf (wo du das machen musst etc.) wird dir per Brief mitgeteilt. Das kann nochn Weilchen dauern, bis der ankommt, aber er wird leider kommen.
Was noch interessant zu wissen ist: Solltest du jetzt nochmal in die Punkte kommen, passiert dir nicht mehr, als nem Fahrer der nicht in der Probezeit wäre, allerdings nur bis zu dem Zeitpunkt, bis du das Aufbauseminar abgeschlossen hast. Danach kannst du dir in der weiteren Probezeit noch einen A-Schnitzer erlauben. Da würde dir dann nur angeraten zum Psychologen zu gehen und 2 Punkte damit abzubauen, was aber sauteuer ist. Da musst du dann aber nicht hin, nur halt wenn du die zwei punkte loswerden willst. Solltest du dir nen 3. A-Verstoss in der Probezeit leisten -> Lappen weg, MPU.
Und noch was: Fahren mit Alkohol wird nicht gleich behandelt wie dein Verstoss (hatte glaub ich irgendwer vorher geschrieben). Das kommt da nämlich ganz auf die Menge an. Wie die Grenzen genau sind, kann ich dir nicht sagen, aber eins weiss ich: mit 1,9 Promill am Steuer ist Gerichtsverfahren und MPU bzw. Lappen neu machen nach mehr als einem Jahr Entzug angesagt. Ãhnlich hart wirds bei Drogen / Amphis gehandabt. Also merken: Egal in welchem Rausch du dich grad befindest, lass das Fahrzeug stehen und auch den Schlüssel ausm Schloss, falls du mal besoffen im Auto pennen willst (am besten auch das Fahrrad stehen lassen, denn auch das kann den Führerschein kosten)!
So, das ist nun um einiges länger geworden als ich es eigtl. wollte, aber vllt konnte ich dir mit meinem Verkehrseinmaleins den ein oder anderen nützlichen Einblick geben. In diesem Sinne - Gute Fahrt!
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Hairybird schrieb:Hast du das mitm Motorrad oder nem Auto gemacht? Wenn man mitm Motorrad im Überholverbot (das Zeichen mit den beiden 2 spurigen kfz nebeneinander - rot/schwarz) überholt und nicht über die durchgezogene Linie dabei fährt, müsste das eigentlich erlaubt gewesen sein. Angabe aber ohne Gewähr.
Das Zeichen 276 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art)
[Bild: http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/b...verbot.gif]
Ich glaube da gibt es keine Ausnahmen. Diese Überholverbot verbieten Fahrzeugführern, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.
Hier gilt generell das Überholverbot von mehrspuriger Kraftfahrzeuge, nicht ob du ein
zweispuriges oder einspuriges Kraftfahrzeug hast.
Gruß
Wepps
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Also dürfen Motorräder überholt werden aber es darf nicht mit einem Motorrad überholt werden, es sei denn man überholt mit dem Motorrad ein Motorrad? :hae:
Mag sein, dass ich das falsch verstanden hab
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also ich hab ja vor kurzem erst meinen Motorrad Führerschein nachgemacht und da meinte mein Fahrlehrer das ich theoretisch ein Auto mit dem Motorrad im Überholverbot überholen darf. Hierbei darf ich dann aber nicht die durchgezogene Linie überqueren und muss dennoch einen Sicherheitsabstand von 1,5m zum Auto haben - also praktisch nur selten durchführbar!
Dieser Fahrlehrer meinte aber auch, das es von der Polizei geduldet wird wenn man sich als Zweiradfahrer im Stau vordrängelt - man ist halt der dumme wenn was passiert
Hairybird schrieb:Also dürfen Motorräder überholt werden aber es darf nicht mit einem Motorrad überholt werden, es sei denn man überholt mit dem Motorrad ein Motorrad? :hae:
So hab ich das auch gelernt. Ob das Sinn macht sei mal dahingestellt
R4V3BROT schrieb:also ich hab ja vor kurzem erst meinen Motorrad Führerschein nachgemacht und da meinte mein Fahrlehrer das ich theoretisch ein Auto mit dem Motorrad im Überholverbot überholen darf. Hierbei darf ich dann aber nicht die durchgezogene Linie überqueren und muss dennoch einen Sicherheitsabstand von 1,5m zum Auto haben - also praktisch nur selten durchführbar!
Das hat man mir auch genauso beigebracht. Für Auto klappt das natürlich nie, aber wenn du zum Beispiel einen Roller überholen willst... darf man also machen, solange der Sicherheitsabstand gewährt bleibt und die Linie nicht überfahren wird.
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da man ja generell nur keine Mehrspurigen Fahrzeuge (also Autos, LKW, Busse, Motorräder mit Beiwagen...) überholen darf, darfst du einen Roller der nen anderes Motorrad überholen (halt ohne die Linie zu Überfahren!)
Angabe ohne Gewähr :prof:
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Steve-o schrieb:da man ja generell nur keine Mehrspurigen Fahrzeuge (also Autos, LKW, Busse, Motorräder mit Beiwagen...) überholen darf, darfst du einen Roller der nen anderes Motorrad überholen (halt ohne die Linie zu Überfahren!)
Angabe ohne Gewähr :prof: Kannst auch mit gewähr machen, is so!
Das is noch n Relikt aus der zeit als Autos schneller waren,
zu den mehrspurigen Fahrzeugen zählen übrigens auch unmotorisierte
Mit dem motorrad zu überholen solang der Platz in der Spur ist gilt nur innerorts.
Da dürfen so viele Fahrzeuge wie in die Spur passen nebeneinander, sofern keine
Pfeile oder ähnliches was anderes zeigt.
Hab ich auch schon öfters ausgenutzt
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gpz-norden schrieb:Martin (webmaster) schrieb:...wohl noch so ein paar Helden für die 37-Punkte-Regelung?... 
:ups: :ups: :ups: :ups: :ups:... mehr sag' ich nicht...
Hihi, wie geil :rolf: :rolf: :rolf:
bin dafür!!!
Gruß, Juls
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