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"Unfall"
#31
Leider konnte ich noch keinen Blick auf mein Bike werfen. Aber es sieht schlecht aus.
Die Polizei hat sie abschleppen lassen.
Körperlich ist alles okay. Wegen dem Blackout/Ohnmacht werde ich morgen zum Hausarzt gehen. Naja, jetzt "freu" ich mich darauf, die kleine irgendwie wieder herrichten zu können. Zum glück ist das hier ein geniales Forum, also sollte es nicht allzu großeProbleme geben. Smile
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#32
_42_ schrieb:Die Verkleidung an der Z lässt sich eigentlich gut Kunststoffschweiߟen. Alter Lötkolben + "Spender Material" und ab dafür (von hinten!).

Ich hab bei mir die Verkleidung ja modifiziert für Verkleidungsblinker. Das habe ich durch Kunststoffschweiߟen verbunden und dann nochmal von hinten GFK drüber laminiert. (gibts als Set im Baumark, Harz+Härter+Glasfasermatte).
Moin,

hast Du von damals noch Bilder und ggf ein HowTo?

neugierig,
Radius
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#33
naja hats dir ja zumindest einen zeitvertreib eingebracht Big Grin
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#34
Die Rote Rakete schrieb:naja hats dir ja zumindest einen zeitvertreib eingebracht Big Grin

HEhe das stimmt wohl. Irgendwie freue ich mich echt schin drauf. Mal schaun, wie weit ich mit der Reperatur komme. Werde wohl sobald ich damit beginne, eine Art Tagebuch hier im Forum eröffnen. Würde mich dann über Tips und Tricks von euch freuen aber bis es losgeht wird es wohl noch dauern. Big Grin
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#35
@ VI_GPZ: Ich will Dir den Tag jetzt echt nicht vermiesen, aber ich hab ne richtig schlechte Nachricht für Dich: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass man nach einem Bewusstseinsverlust jeglicher Art (Schlaganfall, epileptischer Anfall, sogar nach nem Sekundenschlaf) für mindestens 6 Monate kein KfZ führen darf bzw. im Extremfall in keiner Weise (nicht mal als Fuߟgänger) am Strassenverkehr teilnehmen darf.
Dir wird zwar der Führerschein nicht entzogen, aber Dein Arzt -bzw. der Neurologe, zu dem Du zwecks Aufklärung Deiner Bewusstlosigkeit überwiesen werden wirst- spricht ein "ärztliches Fahrverbot" aus/ erklärt Dich für nicht verkehrstauglich.
Erst wenn Du ein halbes Jahr keine weitere Bewusstseinsstörung erlitten hast, wird Dir die Teilnahme am Strassenverkehr wieder gestattet werden.
Den Spaß durfte ich nämlich auch schon mitmachen Banghead
Solltest Du Dich über das ärztliche Fahrverbot hinwegsetzen und dann aufgrund einer erneut auftretenden Bewusstseinsstörung einen Unfall verschulden, wirds richtig teuer! Deine Versicherung würde (auch für Personenschäden) nicht haften da Du grob fahrlässig handelst. Vor Gericht säh es dann ebenso übel für Dich aus.

So, jetzt aber erstmal genug der Horrorgeschichten. Ich wünsche Dir auf jeden Fall, dass sich die Ursache des Ganzen schnell aufklärt und Du nicht noch öfters damit zu kämpfen hast. Das hätte wirklich seeeehr böse ausgehen können!
>>>>BIKERTREFF NORDKIRCHEN<<<<

XTZ 750 '92
R1 RN19 '07
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#36
Gombie schrieb:Der Gesetzgeber schreibt vor, dass man nach einem Bewusstseinsverlust jeglicher Art (Schlaganfall, epileptischer Anfall, sogar nach nem Sekundenschlaf) für mindestens 6 Monate kein KfZ führen darf
@Gombie
Bist Du sicher das dem so ist?
Kein Fahrer der das weiss würde zum Arzt gehen.

Das würde ja bedeuten das jeder Taxi-Bus oder LKW-Fahrer gleich arbeitslos ist. Think
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#37
Radius schrieb:
_42_ schrieb:Die Verkleidung an der Z lässt sich eigentlich gut Kunststoffschweiߟen. Alter Lötkolben + "Spender Material" und ab dafür (von hinten!).

Ich hab bei mir die Verkleidung ja modifiziert für Verkleidungsblinker. Das habe ich durch Kunststoffschweiߟen verbunden und dann nochmal von hinten GFK drüber laminiert. (gibts als Set im Baumark, Harz+Härter+Glasfasermatte).
Moin,

hast Du von damals noch Bilder und ggf ein HowTo?

neugierig,
Radius

Bilder habe ich leider nicht gemacht. Aber schau mal HIER REIN, da ist das Kunststoffschweiߟen recht gut erklärt.
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#38
Akido schrieb:Bist Du sicher das dem so ist?
Kein Fahrer der das weiss würde zum Arzt gehen.

Das würde ja bedeuten das jeder Taxi-Bus oder LKW-Fahrer gleich arbeitslos ist. Think
Jupp da bin ich mir sicher, es geht im Betreffenden Paragraphen um die Fahrtauglichkeit und deren Einschränkung durch Bewusstseinsstörungen jeglicher Art.
Zitat:" Das Straßenverkehrsgesetz besagt im § 2, dass geeignet zum Führen von Fahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt. Für Ärzte und Patienten ist die Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit von Menschen mit epileptischen Anfällen und Epilepsien die „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung in ihrer 6. Auflage aus dem Jahre 2000.“ Es handelt sich bei dieser Leitlinie um Empfehlungen, die in der Praxis jedoch einen nahezu verbindlichen Charakter haben. " (Quelle: hier)
Dies gilt allerdings nicht nur für epileptische Anfälle, sondern wie gesagt für jegliche Bewusstseinsstörungen, finde dazu allerdings auf Anhieb kein Zitat. Edit: hier auf Seite 320 mal eine Auflistung von Erkrankungen, welche die Fahrtauglichkeit einschränken/ ein Fahrverbot bedeuten.

Bei Berufskraftfahrern ist die Dauer des ärztlichen Fahrverbots übrigens noch länger! Steht aber auch in den Links.

Das Problem an der ganzen Sache ist ja, dass eine solche Bewusstseinsstörung jeder Zeit wieder auftreten könnte und man, wenn gerade am Strassenverkehr teilnimmt, nicht nur sich selbst, sondern auch andere massiv gefährdet!!!

Akido schrieb:Das würde ja bedeuten das jeder Taxi-Bus oder LKW-Fahrer gleich arbeitslos ist. Think
Oder, wie in meinem Falle seinerzeit, verliert auch ein Kurrierfahrer seine Arbeit. Ist zwar scheiߟe, aber immernoch besser als einen uU. tödlichen Unfall zu verschulden, oder?
>>>>BIKERTREFF NORDKIRCHEN<<<<

XTZ 750 '92
R1 RN19 '07
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#39
Gombie schrieb:... aber immernoch besser als einen uU. tödlichen Unfall zu verschulden, oder?

Würd ich aber auch mal meinen Whistle
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#40
Kann da Gombie nur Recht geben, allerdings ist meine Erfahrung, daß die wenigsten Ärzte über diese "Begutachtungsrichtlinien" bescheid wissen. Selbst Neurologen oder etwa die betreffenden BG's haben i.d.R. keine Ahnung davon.
Wenn man so überlegt, wie viele Herzinfarkt-/ oder Schlaganfallpatienten ohne es zu wissen, unerlaubt auf deutschen Strassen unterwegs sind!!!!! Think
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#41
UUUUFFFF... Also ich habe es ja auch der Polizei erzählt und eigentlich jeden Arzt, der mich untersucht hat, aber keiner hat nur ansatzweise erwähnt, dass ich nicht mehr fahren darf.
Sollte ich mal den Polizisten, der mich am Unfallort "interviewed" hat, anrufen oder gleich ein halbes Jahr kein KFZ mehr anrühren? Neutral

Natürlich werde ich sofort dem Problem der Ohnmacht auf den Grund gehen aber das ist vorher noch nie passiert, noch nicht einmal
Schwindelgefühle hatte ich jemals.

Vielen Dank für die Info. Ich werde da mal einen Bekannten fragen, der im Verkehrsamt tätig ist und hoffentlich Ahnung hat. Tongue
L.G.
VI_GPZ
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#42
Heyho,

gombie schrieb:im Extremfall in keiner Weise (nicht mal als Fuߟgänger) am Strassenverkehr teilnehmen darf

also das glaube ich eher nicht, denn das könnte bedeuten dass du nicht mal vor deine Haustür gehen darfst und das ist dann doch ein Freiheitsentzug, der etwas zu stark ist. Und die Freiheit, in D rumzuspazieren wo man will, ist ein Grundrecht ...
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#43
Procyon schrieb:Heyho,

gombie schrieb:im Extremfall in keiner Weise (nicht mal als Fuߟgänger) am Strassenverkehr teilnehmen darf

also das glaube ich eher nicht, denn das könnte bedeuten dass du nicht mal vor deine Haustür gehen darfst und das ist dann doch ein Freiheitsentzug, der etwas zu stark ist. Und die Freiheit, in D rumzuspazieren wo man will, ist ein Grundrecht ...

Ist die Aussage meines Neurologen -zum Glück nicht auf mich bezogen Smile
Ich denke mal, dass er damit "nicht ohne Begleitung/ Aufsicht" meinte, hab aber nicht näher nachgefragt, da es mich ja nicht betrifft.
>>>>BIKERTREFF NORDKIRCHEN<<<<

XTZ 750 '92
R1 RN19 '07
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#44
Wäre es nicht sinnvoll bei Verkehrsunfällen da eine Ausnahme zu machen? Wenn man wegen dem Unfall Ohnmächtig wird kann das ja ne einmalige Geschichte sein.... Da fände ich eine kürzere Frist gerechtfertigt.
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#45
Er wurde nicht wegen dem Unfall ohnmächtig, der Unfall passierte wegen der Ohnmacht...
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