14.06.2008, 16:39
Moinsen,
zum Thema Erlöschen der BE mal hier nachschauen. Finde ich sehr interessant, was da geschrieben wurde.
Wenn aber begründet werden kann, dass z.B. aufgrund einer falschen Lux- Zahl beim Bremsen keine ausreichender Hinweis für nachfolgende Fahrzeuge gegeben wird, dass Du soeben eine Bremsung eingeleitet hast, kann davon ausgegangen werden, dass durch den Einbau dieses Rücklichtes eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht auszuschließen ist, ist die Betriebserlaubnis nach meiner Meinung eben doch erloschen.
Zwar ist die Polizei in diesem Fall nachweispflichtig, was aber durch ein einfaches Gutachten (welches Dir in Rechnung gestellt wird) seitens eines Sachverständigen erfüllt werden kann.
Warum verbaust Du nicht einfach ein fertiges LED Rücklicht mit E- Zeichen und Symbol, dann gibt es keinen Ãrger und man kann jederzeit vor einem Streifenwagen herfahren, ohne Schweißperlen in die Augen zu bekommen...
Sascha
zum Thema Erlöschen der BE mal hier nachschauen. Finde ich sehr interessant, was da geschrieben wurde.
Wenn aber begründet werden kann, dass z.B. aufgrund einer falschen Lux- Zahl beim Bremsen keine ausreichender Hinweis für nachfolgende Fahrzeuge gegeben wird, dass Du soeben eine Bremsung eingeleitet hast, kann davon ausgegangen werden, dass durch den Einbau dieses Rücklichtes eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht auszuschließen ist, ist die Betriebserlaubnis nach meiner Meinung eben doch erloschen.
Zwar ist die Polizei in diesem Fall nachweispflichtig, was aber durch ein einfaches Gutachten (welches Dir in Rechnung gestellt wird) seitens eines Sachverständigen erfüllt werden kann.
Warum verbaust Du nicht einfach ein fertiges LED Rücklicht mit E- Zeichen und Symbol, dann gibt es keinen Ãrger und man kann jederzeit vor einem Streifenwagen herfahren, ohne Schweißperlen in die Augen zu bekommen...
Sascha