Hallo, wie schon in meiner Vorstellung erwähnt,
suche ich Bilder von einer GPZ die Verkleidungsblinker an der Kanzel verbaut hat!
Schön wäre eine helle Farbe der Kanzel, da ich sie in Schwarz montieren möchte,
und meine GPZ weiss ist.gemeint sind diese Blinker :
[Bild: http://s14.directupload.net/images/14081...enxfrb.jpg]
würde mich freuen wenn sich jemand meldet, der so etwas verbaut hat.
Gruß Rico
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19.08.2014, 09:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.08.2014, 09:15 von KAISKAWA.)
Also ich glaube hier im Forum wirds so keiner haben.
Wenn du Verkleidungsblinker wie auf dem Bild einbauen willst fahre vorher mal zum netten Tüver und frag was du alles beachten muss .Ich glaube eben nicht das du einen optisch passenden Platz and der GPZ verkleidung finden wirst die den entsprechenden Vorgaben für eine Abnahme entspricht!
So wie ich das sehe kommst du dann an einer Einzelabnahme für den Umbau nicht rum.
Gruß
Uwe
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Hi Rico,
Ich mach dir heut Nachmittag mal ein paar Fotos.
Habe zwar nicht die gleichen Blinker aber das Prinzip ist dasselbe.
Gruß
Steffen
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(19.08.2014, 12:19)tunnelratte schrieb: Hi Rico,
Ich mach dir heut Nachmittag mal ein paar Fotos.
Habe zwar nicht die gleichen Blinker aber das Prinzip ist dasselbe.
Gruß
Steffen
Sehr cool !!! DANKESCHÖN !!!
(19.08.2014, 09:10)KAISKAWA schrieb: Also ich glaube hier im Forum wirds so keiner haben.
Wenn du Verkleidungsblinker wie auf dem Bild einbauen willst fahre vorher mal zum netten Tüver und frag was du alles beachten muss .Ich glaube eben nicht das du einen optisch passenden Platz and der GPZ verkleidung finden wirst die den entsprechenden Vorgaben für eine Abnahme entspricht!
So wie ich das sehe kommst du dann an einer Einzelabnahme für den Umbau nicht rum.
Gruß
Uwe
Hallo Uwe,die Blinker kommen quasi
an/in die orginal Aussparung von den jetziegen Blinkern.
Deine TÜV Aussage ist aber natürlich wichtig,
doch möchte ich erst einmal nur sehen wie es an
einer GPZ aus sieht.
Danke dir trotzdem für den Hinweis.
Gruss Rico
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Du musst auf die Abstände achten zwischen Blinker und Scheinwerfer. Google mal nach den Mindestmaßen.
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20.08.2014, 16:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.08.2014, 16:49 von flitzdüse89.)
Hier ist ein Foto von meiner Flitzdüse mit ihren Verkleidungsblinkern:
Meine Galerie
Die originalen Blinkeraussparungen mussten mit dem Dremel etwas bearbeitet werden (aus 2 Löchern für Blinkerarm und Kabel musste 1 großes ovales Loch werden um den Gewindekörper der Verkleidungsblinker nach innen durchstecken zu können).
Mir gefallen sie super, sind im ausgeschaltenen Zustand schön unauffällig (in Ansbach am Treffen lief mal jemand ein paar Minuten um meine Kleine herum um die Blinker zu suchen  ) und leuchten hell genug wenn sie blinken.
Damals hab ich mich nicht um irgendwelche Abstände geschert, einfach montiert und gefahren, auch beim TÜV-Besuch gab es keine Probleme.
Aber was die anderen sagen ist trotzdem nicht zu vernachlässigen, nur weil ein TÜV drüber weg sieht, muss es nicht überall klappen.
So flach wie die Dinger an der Verkleidung anliegen, sieht man sie halt kaum von vorne.
Ich möchte sie mir wieder montieren, werde diesmal aber vorher zum TÜV um das abzuklären, bevor ich an meiner neuen Kanzel mit dem Dremel rumschleife.
Wenn sie es nicht akzeptieren, muss ich mir halt was anderes einfallen lassen.
Weiss jemand, ob man vorne auch zusätzliche Blinker haben darf?
Angenommen, man will unbedingt die Verkleidungsblinker, diese genügen aber nicht den TÜV-Anforderungen... man montiert dann z.Bsp. zusätzlich dazu Lenkerendenblinker, die den Anforderungen entsprechen... dürfte man die Verkleidungsblinker dann trotzdem dran lassen und angeschlossen lassen (wären dann vorne halt 4 statt 2 Blinker) oder dürfen nur 2 Stück montiert sein?
Grüßle Sabse
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(20.08.2014, 16:48)flitzdüse89 schrieb: Hier ist ein Foto von meiner Flitzdüse mit ihren Verkleidungsblinkern:
Meine Galerie
Die originalen Blinkeraussparungen mussten mit dem Dremel etwas bearbeitet werden (aus 2 Löchern für Blinkerarm und Kabel musste 1 großes ovales Loch werden um den Gewindekörper der Verkleidungsblinker nach innen durchstecken zu können).
Mir gefallen sie super, sind im ausgeschaltenen Zustand schön unauffällig (in Ansbach am Treffen lief mal jemand ein paar Minuten um meine Kleine herum um die Blinker zu suchen ) und leuchten hell genug wenn sie blinken.
Damals hab ich mich nicht um irgendwelche Abstände geschert, einfach montiert und gefahren, auch beim TÜV-Besuch gab es keine Probleme.
Aber was die anderen sagen ist trotzdem nicht zu vernachlässigen, nur weil ein TÜV drüber weg sieht, muss es nicht überall klappen.
So flach wie die Dinger an der Verkleidung anliegen, sieht man sie halt kaum von vorne.
Ich möchte sie mir wieder montieren, werde diesmal aber vorher zum TÜV um das abzuklären, bevor ich an meiner neuen Kanzel mit dem Dremel rumschleife.
Wenn sie es nicht akzeptieren, muss ich mir halt was anderes einfallen lassen.
Weiss jemand, ob man vorne auch zusätzliche Blinker haben darf?
Angenommen, man will unbedingt die Verkleidungsblinker, diese genügen aber nicht den TÜV-Anforderungen... man montiert dann z.Bsp. zusätzlich dazu Lenkerendenblinker, die den Anforderungen entsprechen... dürfte man die Verkleidungsblinker dann trotzdem dran lassen und angeschlossen lassen (wären dann vorne halt 4 statt 2 Blinker) oder dürfen nur 2 Stück montiert sein?
Grüßle Sabse 
Erst einmal vielen dank für das bild 
Sieht doch sehr gut und stimmig aus!!
Denke aber nicht das es wirklich konform ist wenn es
drauf ankommt (Unfall zb)
Hab mir mal die Bestimmungen raus gesucht,
das ist auch noch abhängig vom Baujahr, wie weit sie vom
Scheinwerfer entfernt sein dürfen etc.
Unterscheidung noch in StvO oder EG Zulassung,
musst du mal Goggeln, weis nicht was ich hier für Links posten darf.
Und ob 6 Blinker zulässig sind, dazu mal das:
§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger.
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz + 0,5 Hz (90 Impulse + 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.
(1 a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49 a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.
(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.
(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
2. an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,".
Wichtig ist also auch noch, Birne einfach rausschrauben
ist nicht zulässig, da alles was verbaut ist, auch funktionieren muss!
Und die vorderen dürfen nach hinten nicht zu sehen sein.
Hab dir mal ne PN gesendet, lies dir das mal durch
Gruss Rico
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Hey Rico,
danke für deine PN!
Ich schreib den Link jetzt einfach mal hier rein, den du mir geschickt hast, dann können die anderen auch mitlesen:
http://www.verkehrsportal.de/board/index...opic=96349
Puh, da sind sich ja scheinbar nicht mal die TÜVer einig, der eine sagt so, der andere so...
Aber was das hier betrifft "Die vorderen Blinker dürfen nicht nach hinten zu sehen sein", wie sieht das dann aus bei Lenkerendenblinkern wie diesen hier:
Kellermann BL2000 dark
Die sind ja geprüft als vordere Blinker, werden aber wohl wegen des Rundum-Glases doch bestimmt auch nach hinten zu sehen sein, oder?
Und wie würdet ihr das mit dem Kabel machen, das muss ja irgendwo aus dem Lenkerrohr raus kommen? Anbohren gefällt dem TÜV zwecks Stabilität aber sicher auch nicht oder?
Ich würde die Verkleidungsblinker halt schon gern wieder anbauen. Die einzigen Alternativen, die mir bekannt sind: Originalblinker (sieht doof aus) oder Miniblinker (geht wohl nicht ohne Spachtelarbeiten um den Rest der Blinkeraufnahme zu verdecken, wenns gescheit aussehen soll)...
@tunnelratte: Sind deine Verkleidungsblinker tüv-gerecht montiert von den Abmessungen her oder hattest du bisher (wie ich damals) einfach Glück, dass kein TÜV gemeckert hat?
Mir geht's halt nicht nur um den TÜV, sondern wie Rico schon angesprochen hat, ich will keine Schuld an einem Unfall aufgebrummt bekommen weil meine Blinker nicht ordnungsgemäß angebracht waren (auch wenn etwas ganz anderes den Unfall verursacht hat).
Grüßle Sabse
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Servus,
entschuldigt die verspäteten Bilder:
Meine Blinker sind natürlich nicht TÜV gerecht montiert.
Wobei ich jetz auch nicht weiß welche der Vorschriften für meine GPZ Baujahr 1996 gilt. Schließlich wurde an den Vorschriften ja auch öfter mal rumgeschraubt.
Wenn einer meckern sollte was noch nicht geschehen ist geh ich halt zum nächsten. Und wenn dir einer nen Strick drehen will dann schafft der das auch mit oder ohne Blinkerabstände.
Gruß
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@ Sabse :
Gerne, teile ja mein wissen auch gerne,
da ein Forum nur so etwas hilft
Nochmal zu den Lenker Blinkern:
Alsoooo.... Solche Blinker am Lenker sind schon Ok, ABER NICHT IN
VERBINDUNG MIT 2 weiteren Blinkern vorne!!!!
Spiegelblinker wären wohl anscheinend eine
ordentliche Alternative, auch in Verbindung mit Verkleidungs Blinkern.
Oder Blinker am Lenker, und die Löcher komplett zu spachteln,bzw
verdecken. Wie gesagt, nur "Birne" raus machen hilft nicht,
da für alle verbauten Teile, auch die Funktion gegeben sein muss.
Alles nicht so einfach
Gruß Rico
(21.08.2014, 17:59)tunnelratte schrieb: Servus,
entschuldigt die verspäteten Bilder:
Meine Blinker sind natürlich nicht TÜV gerecht montiert.
Wobei ich jetz auch nicht weiß welche der Vorschriften für meine GPZ Baujahr 1996 gilt. Schließlich wurde an den Vorschriften ja auch öfter mal rumgeschraubt.
Wenn einer meckern sollte was noch nicht geschehen ist geh ich halt zum nächsten. Und wenn dir einer nen Strick drehen will dann schafft der das auch mit oder ohne Blinkerabstände.
Gruß
Moin tunnelratte,
und danke dir auch für die Bilder!!!
Zwar ein ganz anderes aussehen,aber ich finde, es hat was von Orginal!
Gefällt mir!
und zu deiner Frage,bzw der Andeutung des Abstandes,mal das hier :
Ist das Motorrad nach deutschem Recht (ältere Fahrzeuge vor 1998 zugelassen,
bei der Montage bitte die folgenden Maße gemäß StVZO einhalten:
• Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas)
• Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 340 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), bei je 100 mm Abstand zum
Scheinwerfer (Kante-Kante)
• Mindesthöhe zur Straße / zum Boden 350 mm (Unterkante)
• Die Blinkfrequenz (Geschwindigkeit) ist mit 90 +/- 30 Takte pro Minute
festgelegt. Das bedeutet, dass die Blinker zwischen 60 und 120 Mal die
Minute aufleuchten müssen.
• Lenkerendenblinker machen an Fahrzeugen ab Bj. 1985 die Heckblinker
nicht überflüssig. E-geprüfte Lenkerendenblinker sind nur für die Wirkung
nach vorn geprüft (Kennzeichnung 11 auf dem Glas, s.o.) und müssen
daher immer durch Heckblinker ergänzt werden, auch an älteren Modellen.
Also würde ich sagen,das ist alles irgendwie nicht TÜV konform machbar 
Leider...
Gruß
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Das haut mit meinen kleineren Blinker Grad so hin mit den zehn cm zum Scheinwerfer.
Das klappt niemals mit verkleidungsblinkern.
Obwohl ich ja sagen muss das die nicht mal schlecht ausschauen.
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Die Blinker sind halt recht groß und klobig und wirken halt als wären sie original so.
Hinten hab ich auch noch die großen originalen dran.
Ich find auf nem 80/90er Jahre Mopped sehen mini und micro-Blinker eher bescheiden aus.
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Also ich habe auch die Blinker wie auf den Bildern von Tunnelratte,ich habe das vorher mit dem Tüv geklärt und da gibt es keine Probleme
Zitat:
...und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen....
Zitat Ende
Mir stellt sich gerade die Frage ob die Rückleuchte auch ein Scheinwerfer ist?
Sagt mir bitte dass es nicht so ist, weil sonst hätte ich ein Problem.
[Bild: http://gpz.info/attachment.php?aid=11862]
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Ich sag mal generell:
Fragt mal euren Tüv ob das so passt und dann lasst es eintragen.
Im Falle eines Unfalles KÖNNEN euch die nen Strick draus drehen wenns eigentlich net passt.
Aber wenns eingetragen is kanns euch egal sein, da muss dann ein anderer den Kopf hinhalten.
Und wenn ers net einträgt is eh was faul...
Wäre mir zu unsicher.
Und die Aussage "Den Tüv hats nie gestört" zählt net und is schon gar nix wert.
Kenn ich alles aus der Auto-Tuning-Ecke, is also kein Klugscheissen oder so.
Hier noch ne Seite wo mal Maße für den Abstand stehn bei den Blinkern, auch hinten.
Weis aber nicht in wie fern die Stimmen...
http://www.hamsters-motorrad.de/anbauten.htm
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