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GPZ 500s Modell:
Hmh, mein FZR-Naked Umbau ist im Januar vom Vorbesitzer getüvt worden, hab jetzt einen KFZ-Schein mit zwei Seiten Eintragungen, aber von Verkleidung steht da nix...So ein Austrag der Verkleidung scheint zumindest nicht obligatorisch zu sein.
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mein fahrzeugschein hat nur eine eintragung. "die leistungssteigerung wurde entfernt" blabla. also drossel. (müsste ich langsam mal die 60ps eintragen lassen...
)
wie schon gesagt: der tüv kann die verkleidung nur dann austragen, wenn die maschine ohne verkleidung geprüft wurde. dazu zählt auch das unfallverhalten. demnach kann der tüv dir die verkleidung nicht austragen, ohne das motorrad zu zerstören. deswegen meinte der ja auch zu mir, dass das einfach geduldet wird, solange alle neuen teile zugelassen sind und die entsprechenden prüfzeichen haben, bzw. eingetragen werden.